{"id":144,"date":"2020-12-11T14:54:35","date_gmt":"2020-12-11T14:54:35","guid":{"rendered":"http:\/\/elternverein-strobl.at\/?page_id=144"},"modified":"2021-01-03T19:04:02","modified_gmt":"2021-01-03T19:04:02","slug":"statuten-neu","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/elternverein-strobl.at\/home\/statuten-neu\/","title":{"rendered":"Statuten 2020"},"content":{"rendered":"\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 1 Name und Sitz des Elternvereins<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Der Verein f\u00fchrt als Elternverein der Volksschule, Mittelschule und Polytechnischen Schule Strobl den Namen \u201eElternverein der Volks-, Mittel- &amp; Polytechnischen Schule Strobl\u201c.<\/li><li>Der Sitz des Vereins ist Volksschule Strobl, 5350 Strobl 124.<\/li><li>Der Verein ist \u00fcberparteilich und \u00fcberkonfessionell.<\/li><li>Wird es bei der Hauptversammlung entschieden, so ist der Verein Mitglied des \u201eSalzburger Landesverbandes der Elternvereine an den \u00f6ffentlichen Pflichtschulen\u201c.<\/li><li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung.<\/li><li>Die T\u00e4tigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.<\/li><li>Die Zust\u00e4ndigkeit des Vereins erstreckt sich auf das Gebiet der Schulgemeinde Strobl sowie ortsfremde Bereiche, die ebenfalls der VS und MS\/PTS Strobl zugerechnet werden.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 2 Zweck des Elternvereins<\/h1>\n\n\n\n<p>Der Elternverein hat die Aufgabe,<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>die Interessen der Vereinsmitglieder an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu vertreten,<\/li><li>gemeinsam mit der Schulgemeinde (Schulerhalter, Direktion, Lehrk\u00f6rper, Schulforum, Klassenforum), Beh\u00f6rden, Vertretungs- und Verwaltungsk\u00f6rpern sowie<\/li><li>anderen Institutionen zur Probleml\u00f6sung beizutragen, sofern diese Interessen von Sch\u00fclerInnen und Eltern betreffen, und die notwendige Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule zu unterst\u00fctzen.<\/li><li>Die Ausbildung der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Volksschule Strobl und der MS\/PTS Strobl durch finanzielle Unterst\u00fctzung zu f\u00f6rdern.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 3 Mittel zur Erreichung des Satzungszwecks<\/h1>\n\n\n\n<p>Die Mittel des Vereines d\u00fcrfen nur f\u00fcr die in der Satzung angef\u00fchrten Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereines d\u00fcrfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Es darf keine Person durch den Verein zweckfremde Verwaltungsauslagen oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">(1) Der Erlangung des Satzungszwecks dienen folgende ideelle Mittel:<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"a\"><li>die Wahrnehmung aller dem Elternverein gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes zustehenden Rechte,<\/li><li>die Unterst\u00fctzung der Erziehungsberechtigten bei der Geltendmachung der ihnen nach dem Schulunterrichtsgesetz zustehenden Rechte,<\/li><li>in steter F\u00fchlung und gemeinsamer Arbeit mit der Schulleitung, den LehrerInnen und den ElternvertreterInnen des Schulforums der Schule, den Unterricht und die Erziehung der Kinder in jeder geeigneten Weise zu f\u00f6rdern,<\/li><li>das Verst\u00e4ndnis der Eltern f\u00fcr die von der Schule durchgef\u00fchrte und zu leistende Unterrichts- und Erziehungsarbeit zu vertiefen,<\/li><li>gelegentlich bei der F\u00fcrsorget\u00e4tigkeit zu Gunsten bed\u00fcrftiger Kinder der Schule mitzuwirken,<br><br><\/li><li>\u00fcber den unmittelbaren Schulbereich hinausgehende Interessen der Kinder (Sicherung von Schulwegen, Umgebung, Freizeitm\u00f6glichkeiten\u2026) zu unterst\u00fctzen<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">(2) Diese Aufgabe soll unter anderem erreicht werden durch<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"a\"><li>Anbringen von Vorschl\u00e4gen, W\u00fcnschen und Beschwerden \u00fcber die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule<\/li><li>Abhaltung von Zusammentreffen der Vereinsmitglieder mit der Schule zur gemeinsamen Beratung von Fragen (Schulforum)<\/li><li>Abhaltung von Vortr\u00e4gen<\/li><li>Veranstaltungen von Sch\u00fclerInnen-Auff\u00fchrungen, Sportveranstaltungen und \u00c4hnlichem, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften (schulbeh\u00f6rdliche Bewilligung)<\/li><li>Ausgestaltung der f\u00fcr Unterrichts- und Erziehungszwecke verf\u00fcgbaren Einrichtungen der Schule im Einvernehmen und Abstimmung mit der Schulleitung, den LehrerInnen und erforderlichenfalls mit der zust\u00e4ndigen Schulbeh\u00f6rde.<\/li><li>Die Mitgliedschaft im Salzburger Landesverband der Elternvereine an \u00f6ffentlichen Pflichtschulen, sofern die Hauptversammlung daf\u00fcr entschieden hat.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">(3) Die T\u00e4tigkeit des Elternvereins umfasst nicht:<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"a\"><li>Die Aus\u00fcbung schulbeh\u00f6rdlicher Befugnisse (Aufsichtsrecht \u00fcber die Lehrpersonen, Einmischung in Amtshandlungen, usw.),<\/li><li>die Er\u00f6rterung parteipolitischer Angelegenheiten<\/li><li>jede regelm\u00e4\u00dfige F\u00fcrsorget\u00e4tigkeit<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">(4) Als materielle Mittel zur Erreichung des Satzungszwecks dienen:<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"a\"><li>Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/li><li>Zuwendung aus \u00f6ffentlichen Mitteln<\/li><li>Spenden durch Privatpersonen, bzw. Sponsoring durch Firmen<\/li><li>Ertr\u00e4ge aus Veranstaltungen, Druck- und Werbeerzeugnissen<\/li><li>Sonstige Einnahmen<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Ordentliche Mitglieder des Elternvereines k\u00f6nnen nur Erziehungsberechtigte der Kinder sein, welche die Schulen besuchen. F\u00fcr den Begriff der Erziehungsberechtigten sind die Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes sinngem\u00e4\u00df anzuwenden. Steht das Erziehungsrecht mehreren Personen zu, so haben sie nur ein Stimmrecht.<\/li><li>Au\u00dferordentliche Mitglieder k\u00f6nnen alle nat\u00fcrlichen und juristischen Personen werden, die die Vereinst\u00e4tigkeit durch pers\u00f6nlichen Einsatz und\/oder Zahlung des Mitgliedsbeitrages oder durch Sach- oder Geldspenden f\u00f6rdern.<\/li><li>Ehrenmitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche oder juristische Personen werden, die sich im besonderen Ma\u00dfe f\u00fcr die Anliegen des Vereines eingesetzt haben.<\/li><li>Vor der Konstituierung des Vereines erfolgt die Aufnahme von ordentlichen Vereinsmitgliedern durch die ProponentInnen, nach der Konstituierung durch die Begleichung des Mitgliedsbeitrages. Die Ernennung von au\u00dferordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern erfolgt nach Vorstandsvorschlag auf Beschluss durch die Generalversammlung.<\/li><li>Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt aus dem Elternverein, Aberkennung oder Ausschluss, jedenfalls aber wenn das Kind aus der Volksschule, der Neuen Mittelschule oder der Polytechnischen Schule Strobl ausscheidet. Der freiwillige Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Bei juristischen Personen erlischt die Mitgliedschaft au\u00dferdem automatisch durch Verlust der Rechtspers\u00f6nlichkeit. Der Ausschluss eines ordentlichen Mitglieds und die Aberkennung der au\u00dferordentlichen bzw. Ehrenmitgliedschaft k\u00f6nnen von der Generalversammlung wegen grober Verletzung von Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften und vereinssch\u00e4digenden Verhaltens erfolgen. Bereits bezahlte Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden nicht refundiert.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder des Elternvereins<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Die Vereinsmitglieder haben die ihnen in diesem Statut einger\u00e4umten Rechte und auferlegten Pflichten. Sie haben insbesondere den Vereinszweck in jeder Weise zu f\u00f6rdern und die Satzungen und Beschl\u00fcsse zu beachten.<\/li><li>Die Vereinsmitglieder haben das Recht, an allen Versammlungen und Veranstaltungen des Vereines mit beratender und beschlie\u00dfender Stimme teilzunehmen. Ordentliche und au\u00dferordentliche Mitglieder haben das Stimmrecht in der Hauptversammlung.<\/li><li>Sie haben das aktive und passive Wahlrecht bei der Wahl des Vorstandes und der Rechnungspr\u00fcfer.<\/li><li>LehrerInnen, deren Kinder die im \u00a7 1 genannte Schule besuchen, haben die gleichen Rechte wie die \u00fcbrigen Vereinsmitglieder.<\/li><li>Die Vereinsmitglieder sind zur p\u00fcnktlichen Bezahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 6 Mitgliedsbeitrag<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Die H\u00f6he des Mitgliedsbeitrages wird j\u00e4hrlich in der Hauptversammlung festgesetzt.<\/li><li>Die Vereinsmitglieder haben den Mitgliedsbeitrag nur einmal zu entrichten, auch wenn mehrere Kinder, \u00fcber die sie die elterliche Verantwortung besitzen, eine im \u00a7 1 genannte Schule besuchen.<\/li><li>Die Generalversammlung kann in ber\u00fccksichtigungswerten F\u00e4llen Vereinsmitglieder (\u00a7 3 Abs. 1) von der Entrichtung des Mitgliedsbeitrages ganz oder teilweise f\u00fcr jeweils ein Schuljahr befreien.<\/li><li>Wird der Aufforderung nach Zahlung innerhalb von drei Monaten nach Vorschreibung des Mitgliedsbeitrags nicht Folge geleistet, stellt dies eine grobe Verletzung der Mitgliedspflicht dar und kann mit Beschluss der Hauptversammlung zum Ausschluss f\u00fchren.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 7 Vereinsjahr<\/h1>\n\n\n\n<p>Das Vereinsjahr beginnt mit dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung und endet mit<\/p>\n\n\n\n<p>dem Tag der n\u00e4chsten ordentlichen Hauptversammlung.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 8 Organe des Elternvereins<\/h1>\n\n\n\n<p>Die Gesch\u00e4fte des Elternvereins werden besorgt:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"a\"><li>von der Hauptversammlung<\/li><li>vom Vorstand<\/li><li>vom Elternausschuss<\/li><li>von den Rechnungspr\u00fcferInnen<\/li><li>vom Schiedsgericht<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 9 Ordentliche Hauptversammlung<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Die ordentliche Hauptversammlung findet allj\u00e4hrlich in der Regel im November, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 12 Wochen nach Schulbeginn statt. Sie wird vom Vorstand einberufen.<\/li><li>Die Einladung zur Hauptversammlung hat schriftlich, unter Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte zu erfolgen und ist sp\u00e4testens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung abzusenden.<\/li><li>Die Tagesordnung wird vom Vorstand erstellt. Antr\u00e4ge der Mitglieder sind schriftlich bis sp\u00e4testens 3 Tage vor der Hauptversammlung beim Vorstand einzubringen.<\/li><li>Die Hauptversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussf\u00e4hig.<\/li><li>Alle Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Der Ausschluss von Vereinsmitgliedern, die Aufl\u00f6sung des Vereines und die \u00c4nderung der Statuten werden mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen beschlossen.<\/li><li>\u00dcber den Verlauf der Hauptversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren und innerhalb des Vereinsvorstandes abzustimmen.<\/li><li>Der Hauptversammlung obliegt die:<ol><li>Entgegennahme des T\u00e4tigkeitsberichtes \u00fcber das abgelaufene Vereinsjahr,<\/li><\/ol><ol><li>Entgegennahme des Berichtes der Rechnungspr\u00fcferInnen \u00fcber die Geldgebarung und Beschlussfassung \u00fcber deren Antr\u00e4gen,<\/li><\/ol><ol><li>Wahl des Obmannes\/der Obfrau und seines Stellvertreters\/ihrer Stellvertreterin f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren,<\/li><\/ol><ol><li>Wahl zweier Rechnungspr\u00fcferInnen f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren<\/li><\/ol><ol><li>Entlastung des Vereinsvorstandes<\/li><\/ol><ol><li>Enthebung der Vorstandsmitglieder und Rechnungspr\u00fcferInnen<\/li><\/ol><ol><li>Ernennungen und Aberkennung von au\u00dferordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern<\/li><\/ol><ol><li>Sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen<\/li><\/ol><ol><li>Beschlussfassung \u00fcber ordnungsgem\u00e4\u00df eingebrachte Antr\u00e4ge der Vereinsmitglieder,<\/li><\/ol><ol><li>Beschlussfassung \u00fcber die H\u00f6he des Mitgliedsbeitrages f\u00fcr das jeweilige Schuljahr,<\/li><\/ol><ol><li>Beschlussfassung zum Beitritt des Elternvereins zu anderen Vereinigungen oder \u00fcber den Austritt aus solchen.<\/li><\/ol><ol><li>Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Statuten<\/li><\/ol><ol><li>Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Elternvereines<\/li><\/ol><ol><li>Die Wiederwahl von Vereinsfunktion\u00e4rInnen ist zul\u00e4ssig, solange sie das passive Wahlrecht besitzen.<\/li><\/ol><\/li><li>Antr\u00e4ge von Vereinsmitgliedern, die bei der Hauptversammlung verhandelt werden sollen, sind mindestens 3 Tage vorher schriftlich beim Obmann \/ bei der Obfrau einzubringen. Antr\u00e4ge die zu diesem Zeitpunkt nicht beim Obmann \/ bei der Obfrau eingelangt sind, sind nicht zu behandeln, au\u00dfer die Hauptversammlung beschlie\u00dft die Behandlung dieser Antr\u00e4ge. Die Antr\u00e4ge sind m\u00f6glichst eindeutig zu bezeichnen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 10 Au\u00dferordentliche Hauptversammlung<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Eine au\u00dferordentliche Hauptversammlung ist binnen 4 Wochen vom Vorstand einzuberufen, wenn es von mindestens einem Zehntel der Vereinsmitglieder schriftlich verlangt wird. Der Zweck der einzuberufenden au\u00dferordentlichen Hauptversammlung ist m\u00f6glichst eindeutig zu bezeichnen. Sowohl Enthebung als auch Wiederwahl sind zul\u00e4ssig. Bei beabsichtigter \u00c4nderung der Statuten ist deren wesentlicher Inhalt anzugeben.<ol><li>Die au\u00dferordentliche Hauptversammlung kann einzelne Vorstandsmitglieder ihrer Funktion entheben, wenn sie durch ihr Verhalten den Vereinszweck sch\u00e4digen, insbesondere, wenn sie durch wiederholtes Fernbleiben von den Sitzungen die Arbeit des Elternvereins verhindern.<\/li><\/ol><ol><li>Im \u00dcbrigen finden die Bestimmungen \u00fcber die Einladung, Beschlussf\u00e4higkeit und Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung auch auf au\u00dferordentliche Hauptversammlungen sinngem\u00e4\u00df Anwendung.<\/li><\/ol><\/li><\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 11 Elternausschuss und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<\/h1>\n\n\n\n<p>Es besteht Wahlfreiheit f\u00fcr die Implementierung eines Elternausschusses. Die Einf\u00fchrung eines Elternausschusses wird von der Hauptversammlung beschlossen. Sofern kein Elternausschuss begr\u00fcndet wurde, \u00fcbernimmt der Vorstand dessen Funktion. Sofern ein Elternausschuss begr\u00fcndet wurde, werden<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>die Gesch\u00e4fte des Elternvereins, soweit sie nicht der Hauptversammlung vorbehalten sind, vom Elternausschuss besorgt.<ol><li>Der Elternausschuss besteht in der Regel aus doppelt so vielen Mitgliedern, als in der Schule Klassen eingerichtet sind, mindestens aber aus 8 Personen, eine von dieser Regel abweichende Mitgliederzahl ist von der Hauptversammlung zu beschlie\u00dfen. Die gew\u00e4hlten KlassenelternvertreterInnen und StellvertreterInnen der Klassenforen geh\u00f6ren, wenn sie Mitglieder des Elternvereins sind, dem Elternausschuss an.<\/li><\/ol><ol><li>Die Wahl der Mitglieder des Elternausschusses, &#8211; ausgenommen die gew\u00e4hlten KlassenelternvertreterInnen und StellvertreterInnen des jeweiligen Klassenforums erfolgt aufgrund des Vorschlages eines Wahlkomitees, das aus mindestens drei Vereinsmitgliedern zu bestehen hat und von der Hauptversammlung zu bestellen ist.<\/li><\/ol><ol><li>Die au\u00dferordentliche Hauptversammlung kann den Elternausschuss oder einzelne Mitglieder ihrer Funktion entheben, wenn sie durch ihr Verhalten den Vereinszweck sch\u00e4digen, insbesondere, wenn sie durch wiederholtes Fernbleiben von den Sitzungen des Elternausschusses dessen Arbeit verhindern.<\/li><\/ol><ol><li>Die Schulleitung und die von der Lehrerkonferenz gew\u00e4hlten VertreterInnen der LehrerInnen k\u00f6nnen jeweils \u00fcber Einladung an den Sitzungen des Elternausschusses in beratender Funktion teilnehmen. Ebenso k\u00f6nnen auch andere Personen zur fachlichen Beratung eingeladen werden.<\/li><\/ol><ol><li>Der Obmann \/ Die Obfrau bzw. die Stellvertretung beruft die Sitzungen des Elternausschusses schriftlich ein und leitet sie.<\/li><\/ol><ol><li>Der Elternausschuss ist auch einzuberufen, wenn mindestens drei Mitglieder seine Einberufung verlangen.<\/li><\/ol><ol><li>Der Elternausschuss fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<\/li><\/ol><ol><li>Der Elternausschuss ist bei Abwesenheit der H\u00e4lfte der Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/li><\/ol><ol><li>Der Elternausschuss kann mit der Durchf\u00fchrung bestimmter Aufgaben (Veranstaltungen usw.) auch Vereinsmitglieder betrauen, die nicht dem Elternausschuss angeh\u00f6ren.<\/li><\/ol><ol><li>An den Veranstaltungen und Versammlungen des Elternvereines k\u00f6nnen jeweils \u00fcber Einladung des Elternausschusses auch andere Personen mit beratender Stimme Teilnehmen<\/li><\/ol><\/li><\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 12 Der Vorstand<\/h1>\n\n\n\n<p>1. Der Vorstand besteht aus:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>dem Obmann \/ Obfrau<\/li><li>StellvertreterIn<\/li><li>Schriftf\u00fchrerIn<\/li><li>Schriftf\u00fchrerIn-StellvertreterIn<\/li><li>KassierIn<\/li><li>KassierIn-StellvertreterIn<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>als Vorstandsmitglieder mit besonderer Funktion, sowie den<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>KlassenelternvertreterInnen,<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>sofern diese nicht ohnehin bereits dem Vorstand als ordentliches Vorstandsmitglied mit einer besonderen Funktion angeh\u00f6ren und sofern kein Elternausschuss eingerichtet ist.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Vorstandsmitglieder mit besonderer Funktion werden von der Hauptversammlung gew\u00e4hlt. Der Obmann\/ Die Obfrau hat f\u00fcr die Wahl einem der anwesenden Mitglieder den Vorsitz zu \u00fcbergeben. Wahlvorschl\u00e4ge k\u00f6nnen m\u00fcndlich oder schriftlich eingebracht werden. Die Wahl ist, wenn mindestens ein Viertel der anwesenden Mitglieder w\u00fcnscht, in geheimer Wahl durchzuf\u00fchren. Die Wahl des Obmannes \/ der Obfrau erfolgt einzeln, f\u00fcr die weiteren Vorstandsmitglieder ist eine Listenwahl zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die Funktionsdauer des Vorstandes betr\u00e4gt zwei Jahre, auf jeden Fall bis zur Wahl eines neuen Vorstandes. Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen jederzeit schriftlich ihren R\u00fccktritt erkl\u00e4ren. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, ernennt der Vorstand bis zur n\u00e4chsten Hauptversammlung einen Ersatz aus den Vereinsmitgliedern.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Die Sitzungen des Vorstandes werden vom Obmann\/ von der Obfrau schriftlich einberufen. Wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder dies w\u00fcnschen, ist vom Obmann\/von der Obfrau binnen vier Wochen zu einer Vorstandssitzung einzuladen. Den Vorsitz f\u00fchrt der Obmann \/die Obfrau, bei dessen Verhinderung sein\/ihre StellvertreterIn.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens vier Vorstandsmitgliedern beschlussf\u00e4hig. Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Dem Vorstand steht das Recht zu, zu seinen Beratungen Vertreter der Schulerhalter, des Lehrk\u00f6rpers, ExpertInnen oder andere Personen hinzuzuziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Der Vorstand ist f\u00fcr die Vertretung und Verwaltung des Elternvereins wie folgt zust\u00e4ndig:<\/p>\n\n\n\n<p>a. Der Obmann\/ Die Obfrau vertritt den Elternverein nach au\u00dfen und f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereines, soweit sie nicht der Hauptversammlung vorbehalten sind. Bei Gefahr in Verzug oder besonders vordringlichen Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Hauptversammlung oder des Vorstandes fallen, ist der Obmann\/die Obfrau berechtigt selbstst\u00e4ndig zu handeln; dies bedarf jedoch der nachtr\u00e4glichen Genehmigung durch das zust\u00e4ndige Vereinsorgan.<\/p>\n\n\n\n<p>b. Der Obmann\/ Die Obfrau ist Vorsitzende\/r bei allen Versammlungen, Sitzungen und Veranstaltungen des Elternvereines.<\/p>\n\n\n\n<p>c. Im Falle seiner\/ihrer Verhinderung werden Obmann \/ Obfrau durch Obmann- bzw. Obfrau-StellvertreterIn vertreten.<\/p>\n\n\n\n<p>d. Alle vom Elternverein ausgehenden Schriftst\u00fccke bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Unterschrift des Obmannes \/ der Obfrau und des Schriftf\u00fchrers \/ der Schriftf\u00fchrerin; in Geldangelegenheiten der Unterschrift des Obmannes \/ der Obfrau und des Kassiers\/ der Kassierin.<\/p>\n\n\n\n<p>e. Obmann\/Obfrau, Schriftf\u00fchrerIn und KassierIn werden im Falle ihrer Verhinderung ausgenommen bei Rechnungen oder der Begleichung von solchen durch ihre StellvertreterInnen vertreten.<\/p>\n\n\n\n<p>f. Dem Schriftf\u00fchrer \/ Der Schriftf\u00fchrerin obliegen die F\u00fchrung des Protokolls und die Ausfertigung bzw. Mitfertigung von Schriftst\u00fccken des Elternvereines mit Au\u00dfenwirkung.<\/p>\n\n\n\n<p>g. Dem Kassier \/ Der Kassierin obliegt die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens, \u00dcbernahme der Gelder des Elternvereines sowie deren Verwendung nach den Beschl\u00fcssen der Hauptversammlung und des Elternausschusses, wor\u00fcber ordnungsgem\u00e4\u00df Buch zu f\u00fchren ist (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung).<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 13 Rechnungspr\u00fcfung<\/h1>\n\n\n\n<p>1. Die Rechnungspr\u00fcferInnen sind zu allen Beratungen des Vorstandes und des Elternausschusses einzuladen; sie haben beratende, aber keine beschlie\u00dfende Stimme.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Den Rechnungspr\u00fcferInnen obliegen die laufende Gesch\u00e4ftskontrolle und die \u00dcberpr\u00fcfung des Rechnungsabschlusses. Sie haben die widmungsgem\u00e4\u00dfe Verwendung der Gelder des Elternvereines aufgrund der gefassten Beschl\u00fcsse zu \u00fcberwachen und alle auf die Vereinsgebarung bez\u00fcglichen Schriften und B\u00fccher regelm\u00e4\u00dfig zu \u00fcberpr\u00fcfen. Ihnen obliegt die Berichterstattung \u00fcber das Ergebnis der \u00dcberpr\u00fcfung an die Hauptversammlung und gegebenenfalls das Recht auf Antragstellung auf Entlastung des Vorstands. Sie d\u00fcrfen kein anderes Amt im Elternverein bekleiden.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Sie sind befugt in alle Schriften des Vereines Einsicht zu nehmen.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 14 Schiedsgericht<\/h1>\n\n\n\n<p>1. Streitigkeiten, die sich aus dem Vereinsverh\u00e4ltnis ergeben, sind durch ein von den streitenden Parteien einzusetzendes Schiedsgericht zu behandeln, das sich aus 5 Personen zusammensetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Jeder der streitenden Teile w\u00e4hlt zwei Vereinsmitglieder zum Schiedsgericht. Diese w\u00e4hlen eine\/n Vorsitzende\/n aus dem Kreise der Vereinsmitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Das Schiedsgericht ist bei Anwesenheit der H\u00e4lfte seiner Mitglieder beschlussf\u00e4hig und entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit nach bestem Wissen und Gewissen. Es ist dabei befugt jegliche Art von Ausk\u00fcnften einzuholen und Personen zu befragen.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Gegen seine Entscheidung ist keine Berufung zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Die Mitglieder des Schiedsgerichts d\u00fcrfen keinem Organ des Elternvereins \u2013 mit Ausnahme der Generalversammlung \u2013 angeh\u00f6ren.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Elternvereins<\/h1>\n\n\n\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Elternvereins ist von der Hauptversammlung mit mindestens der H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen zu beschlie\u00dfen. Innerhalb dieser Hauptversammlung ist \u2013 sofern Vereinsverm\u00f6gen vorhanden ist \u2013 \u00fcber die Verwendung desselben im Sinne des Vereinszwecks zu beschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 16 Besondere Situationen<\/h1>\n\n\n\n<p>In besonderen Situationen, vor allem wenn ein r\u00e4umliches Treffen nicht m\u00f6glich oder statthaft ist, k\u00f6nnen alle Besprechungen, Versammlungen oder Abstimmungen auch per Videokonferenz abgehalten werden. Weiters ist in diesem Fall die Beschlu\u00dffassung auch per Umlaufbeschlu\u00df m\u00f6glich. Die Statuten sind in einem solchen Falle sinngem\u00e4\u00df anzuwenden. Das Vorliegen einer solchen Situation beschlie\u00dft der Obmann\/die Obfrau.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name und Sitz des Elternvereins Der Verein f\u00fchrt als Elternverein der Volksschule, Mittelschule und Polytechnischen Schule Strobl den Namen \u201eElternverein der Volks-, Mittel- &amp; Polytechnischen Schule Strobl\u201c. Der Sitz des Vereins ist Volksschule Strobl, 5350 Strobl 124. Der Verein ist \u00fcberparteilich und \u00fcberkonfessionell. 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